Verfassung
vom 18. September 1946
Titel I.
Die Organisation des Bundes
Kapitel I. Einleitende
Bestimmungen.
Kapitel II. Die
gesetzgebende Gewalt.
Abschnitt I. Einleitende
Bestimmungen.
Abschnitt II. Das
Abgeordnetenhaus.
Abschnitt III. Der
Bundessenat.
Abschnitt IV. Zuständigkeit der gesetzgebenden Gewalt.
Abschnitt V. Die
Gesetzgebung.
Abschnitt VI. Der Haushalt.
Kapitel III. Die
vollziehende Gewalt.
Abschnitt I. Der Präsident und der Vizepräsident der Republik..
Abschnitt II. Die Befugnisse des Präsidenten der Bundesrepublik.
Abschnitt III. Die Verantwortlichkeiten des Präsidenten der Republik.
Abschnitt IV. Die Minister.
Kapitel IV. Die
richterliche Gewalt.
Abschnitt I. Einleitende
Bestimmungen.
Abschnitt II.
Das Oberste Bundesgericht.
Abschnitt III.
Das Bundesberufungsgericht.
Abschnitt
IV. Militärische Richter und Gerichte.
Abschnitt V.
Wahlrichter und Wahlgerichte.
Abschnitt
VI. Arbeitsrichter und Arbeitsgerichte.
Titel II. Die Gerichtsbarkeit in den Staaten.
Titel III. Die Staatsanwaltschaft.
Titel IV.
Die Erklärung der Grundrechte.
Kapitel I.
Bundesangehörigkeit und Bürgerrechte.
Kapitel II.
Rechte und Sicherungen der Person.
Titel V. Die wirtschaftliche und soziale Ordnung.
Titel VI.
Familie, Erziehung und Kultur.
Kapitel I. Die Familie.
Kapitel II. Erziehung
und Kultur.
Titel VII. Die bewaffnete Macht.
Titel VIII. Die öffentlichen Bediensteten.
Titel
IX.
Allgemeine Bestimmungen.
Gesetz über die
Übergangsbestimmungen zur Verfassung
vom 18. September 1946
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