Verfassung
vom 5. Oktober 1988
Titel I. Grundprinzipien
Titel II.
Grundrechte und -garantien
Kapitel I.
Individuelle und kollektive Rechte.
Kapitel II. Die sozialen
Rechte
Kapitel III. Die
Bundesangehörigkeit.
Kapitel IV.
Die staatsbürgerlichen Rechte
Kapitel V. Die
politischen Parteien.
Titel III.
Die staatliche Ordnung
Kapitel I.
Die politisch-administrative Ordnung.
Kapitel II. Die Union
Kapitel III. Die
Bundesstaaten.
Kapitel IV. Die Gemeinden
Kapitel V.
Der Bundesdistrikt und die Territorien.
Abschnitt I. Der
Bundesdistrikt.
Abschnitt II. Die
Territorien.
Kapitel
VI. Das Eingreifen des Bundes (Die Intervention).
Kapitel VII. Die
öffentliche Verwaltung.
Abschnitt I.
Einleitende Bestellungen.
Abschnitt II.
Der zivile öffentliche Dienst.
Abschnitt
III. Der militärische öffentliche Dienst.
Abschnitt IV.
Die Regionen.
Titel IV.
Ordnung der Gewalten
Kapitel I. Die
gesetzgebende Gewalt.
Abschnitt I. Der
Nationale Kongreß.
Abschnitt II. Die Befugnisse des Nationalen Kongresses.
Abschnitt III. Das Abgeordnetenhaus.
Abschnitt
IV. Der Bundessenat.
Abschnitt V.
Die Abgeordneten und Senatoren.
Abschnitt
VI. Von den Sitzungen.
Abschnitt
VII. Die Kommissionen.
Abschnitt VIII. Die Gesetzgebung.
Unterabschnitt I.
Allgemeine Bestimmungen.
Unterabschnitt II. Die Änderung der Verfassung.
Unterabschnitt III. Die
Gesetze.
Abschnitt IX. Die Gesetzgebung.
Kapitel II. Die
vollziehende Gewalt.
Abschnitt I.
Präsident und Vizepräsident der Republik.
Abschnitt II. Die Befugnisse des Präsidenten der Republik.
Abschnitt III. Die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik.
Abschnitt IV. Die Staatsminister.
Abschnitt V.
Der Rat der Republik und der Rat für Nationale Verteidigung.
Unterabschnitt I.
Der Rat der Republik.
Unterabschnitt II. Der Rat für nationale Verteidigung.
Kapitel III. Die
rechtsprechende Gewalt.
Abschnitt I.
Allgemeine Bestimmungen.
Abschnitt II.
Der Oberste Bundesgerichtshof.
Abschnitt III.
Der Obergerichtshof der Justiz.
Abschnitt IV. Die Regionalen Bundesgerichtshöfe und die Bundesrichter.
Abschnitt V. Die Arbeitsgerichtshöfe und die Arbeitsrichter.
Abschnitt
VI. Die Wahlgerichte und die Wahlrichter.
Abschnitt VII. Die Militärgerichtshöfe und die Militärrichter.
Abschnitt VIII. Die Gerichtshöfe und die Richter der Staaten.
Kapitel IV.
Die Hauptaufgaben der Rechtspflege.
Abschnitt I. Die
Staatsanwaltschaft.
Abschnitt
II. Die Generalstaatsanwaltschaft der Union.
Abschnitt III. Die Anwaltschaft und die öffentliche Verteidigungsbehörde.
Titel V.
Schutz des Staates und der demokratischen Institutionen
Kapitel I.
Der Verteidigungs- und der Belagerungszustand.
Abschnitt I. Der
Verteidigungszustand.
Abschnitt II. Der Belagerungszustand.
Abschnitt III. Allgemeine Bestimmungen.
Kapitel II. Die
Streitkräfte.
Kapitel III. Die
öffentliche Sicherheit.
Titel VI.
Steuern und Haushalt
Kapitel I. Das
nationale Steuersystem.
Abschnitt I.
Allgemeine Grundsätze.
Abschnitt II. Grenzen und Befugnisse zur Besteuerung.
Abschnitt III. Die Steuern der Union.
Abschnitt IV. Die Steuern der Bundesstaaten und des Bundesdistrikts.
Abschnitt V. Die Steuern der Munizipien (Gemeinden).
Abschnitt
VI. Die Verteilung der Steuereinnahmen.
Kapitel II. Die
öffentlichen Finanzen.
Abschnitt I. Allgemeine
Regeln.
Abschnitt II. Der Haushaltsausschuss.
Titel VII.
Die Wirtschafts- und Finanzordnung
Kapitel I.
Allgemeine Grundsätze des Wirtschaftslebens.
Kapitel II. Stadtpolitik.
Kapitel
III. Landwirtschafts- und Bodenpolitik sowie Agrarreform.
Kapitel IV. Das
nationale Finanzsystem.
Titel VIII.
Die Sozialordnung
Kapitel I. Allgemeiner
Grundsatz
Kapitel II. Die
Sozialfürsorge.
Abschnitt I.
Allgemeine Bestimmungen.
Abschnitt
II. Die Gesundheit.
Abschnitt III. Die Sozialversicherung.
Abschnitt
IV. Die Sozialhilfe.
Kapitel III.
Bildung, Kultur und Sport.
Abschnitt I. Die Bildung.
Abschnitt II.
Die Kultur.
Abschnitt III.
Der Sport.
Kapitel IV.
Wissenschaft und Technologie.
Kapitel V.
Soziale Kommunikation.
Kapitel VI. Umwelt.
Kapitel
VII. Familie, Kind, Jugend und Alter.
Kapitel VIII. Die
Indios.
Titel IX.
Allgemeine Verfassungsbestimmungen
Akte
über Übergangsbestimmungen zur Verfassung
vom 5. Oktober 1988
Übergangsbestimmungen zu weiteren Verfassungsänderungen / -ergänzungen
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