Verfassung
vom 5. Dezember 1936
aufgehoben im Febr. 1944
Verfassung
vom 26. Mai 1978
Verfassung
vom 12. März 1992
(russ.)
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Hinweis:
Tschetschenien wurde hier als eigenständiger Staat aufgenommen, anders als z. B.
Abchasien oder Berg-Karabach. Während in Tschetschenien die Titularnation der
Tschetschenen 1992 offensichtlich mit einer deutlichen Mehrheit die
Unabhängigkeit erlangen wollten, wurden in Abchasien die Georgier, die die
Mehrheit der abchasischen Bevölkerung stellten, vertrieben, so dass die jetzige
abchasische Bevölkerung nicht mehr die Mehrheit der eigentlichen Bevölkerung
Abchasiens bilden und somit auch keine demokratische Legitimität besitzen.
Berg-Karabach besaß als Autonomes Gebiet Aserbaidschans keine Staatlichkeit im
Sinne der sowjetischen Verfassung. Nur den Autonomen Republiken stand das Recht
auf Abspaltung von einer Unionsrepublik zu.