Republik Tschetschenien
(30.11.1922 Tschetschenisches Autonomisches Gebiet
Febr. 1944 Oblast Grosny / Vertreibung der Tschetschenen
9.1.1957 Tschetscheno-Inguschische Autonome Sozialistische Sowjetrepublik
26.11.1990 Republik Tschetschenien-Inguschetien
16.6.1992 Trennung von Inguschetien
seit. 16.6.1992 Republik Tschetschenien
    hat den Föderationsvertrag nicht unterzeichnet und ist deshalb nicht mehr ein Teil Russlands
seit 1999 russisch besetzt; Exilregierung)
 

Verfassung
vom 5. Dezember 1936
aufgehoben im Febr. 1944

Verfassung
vom 26. Mai 1978

Verfassung
vom 12. März 1992
(russ.)
 

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Hinweis:
Tschetschenien wurde hier als eigenständiger Staat aufgenommen, anders als z. B. Abchasien oder Berg-Karabach. Während in Tschetschenien die Titularnation der Tschetschenen 1992 offensichtlich mit einer deutlichen Mehrheit die Unabhängigkeit erlangen wollten, wurden in Abchasien die Georgier, die die Mehrheit der abchasischen Bevölkerung stellten, vertrieben, so dass die jetzige abchasische Bevölkerung nicht mehr die Mehrheit der eigentlichen Bevölkerung Abchasiens bilden und somit auch keine demokratische Legitimität besitzen. Berg-Karabach besaß als Autonomes Gebiet Aserbaidschans keine Staatlichkeit im Sinne der sowjetischen Verfassung. Nur den Autonomen Republiken stand das Recht auf Abspaltung von einer Unionsrepublik zu.